Deponie
Klassen:
A1 / A2 / A2G
SCHUTT / BA
Wir bei der Schönkirchner Kies Deponie betrachten Boden als eine wesentliche Lebensgrundlage und gehen mit ihm schonend um. Wiederverwertung und Nachhaltigkeit gehören zu den Hauptprinzipien unserer Deponie-Tätigkeit.
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Boden & Abfall
Offensichtlich nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial, das von natürlich gewachsenem Boden stammt und bei gleicher Nutzung im selben Baustellenbereich gesichert wieder eingebaut wird, gilt nicht als Abfall.
Bodenaushub aus einem Baustellenbereich ist als Abfall zu klassifizieren, sofern er über 5 Volumensprozent Baurestmassen und mehr als geringfügige Anteile an organischen Abfällen (wie Holz, Papier, Kunststoff) oder sonstige umweltgefährdende Stoffe (Schwermetallen, organischen Verbindungen etc.) enthällt.
Die Festlegung „verunreinigt/nicht verunreinigt“ erfolgt nach Prüfung der Vornutzung und der lokalen Belastungssituation und aufgrund der Wahrnehmungen vor und während des Aushebens (erkennbare Verunreinigungen
oder keine Verunreinigungen erkennbar) und ab 2.000 Tonnen pro Bauvorhaben jedenfalls durch eine chemische Untersuchung.
Formulare zum Runterladen:
Formblatt ABF15:
Abfälle < 15t/Jahr
Mit der Novelle der Deponieverordnung 2008 werden Untersuchungsverfahren von Abfällen zur Deponierung vereinfacht. Dies gilt insbesondere für Aushubmaterialien, kleine Abfallströme und wiederkehrend anfallende Abfälle.
Formblatt BAM2000:
Bodenaushub < 2000t
Fallen bei einem Bauvorhaben insgesamt weniger als 2.000 Tonnen nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial als Abfall an, so ist unter folgenden Bedingungen keine chemische
Untersuchung erforderlich:
■ Es wird eine Abfallinformation an den
Deponieinhaber ausgefüllt
■ Es liegt eine Bestätigung des den Aushub durchführenden Unternehmens
vor, dass beim Ausheben keine Verunreinigungen erkennbar waren
■ Das Bodenaushubmaterial von verschiedenen Bauvorhaben wird nicht miteinander vermischt (Vermischungsverbot)
Formblatt BAWPL2011:
Bodenaushub > 2000t
Fallen pro Bauvorhaben mehr als 2.000
Tonnen Bodenaushubmaterial als Abfall oder verunreinigtes Bodenaushubmaterial
an, so ist eine Beurteilung inklusive einer chemischen Untersuchung – genannt Grundlegende Charakterisierung – durch eine dafür befugte Fachperson zu veranlassen. Diese Fachperson muss vom Abfallbesitzer eine Abfallinformation erhalten.
Der Deponieinhaber darf den Abfall nur annehmen, wenn er vom Abfallbesitzer eine
„Abfallinformation an den Deponieinhaber“
gemeinsam mit dem Ergebnis der chemischen Untersuchung und Beurteilung (Beurteilungsnachweis) erhalten hat.
Verwertung von Aushubmaterial und Baurestmassen
nach dem Bundes -Abfall -Wirtschaftsplan:
Klasse
A1:
31411 – 30
Bodenaushub der Klasse A1 ist für die Verwendung als landwirtschaftliche Rekultivierungs- Schicht auch bei anschließender landwirtschaftlicher Nachnutzung geeignet.
Die Grenzwerte dieser Qualitätsklasse sind in erster Linie auf das Schutzgut Pflanze abgestimmt, daher ist auch eine Überprüfung der Schadstoff -gesamtgehalte im Feinanteil < 2 mm notwendig.
Klasse
A2:
31411 – 31
Bodenaushub der Klasse A2 ist für die Verwendung als Untergrund- Verfüllung, wenn eine anschließende landwirtschaftliche Nachnutzung ausgeschlossen werden kann, und als Schüttmaterial außerhalb des Grundwasser -schwankungs -bereiches geeignet.
Die Grenzwerte beziehen sich in erster Linie
auf das Schutzgut Grundwasser.
Klasse
A2-G:
31411 – 32
Bodenaushub der Klasse A2G kann zusätzlich zu den Verwendungs -möglichkeiten der Klasse A2 auch im und unmittelbar
über dem Grundwasser verwendet werden.
Als unmittelbar über dem Grundwasser liegend
wird der zwischen der Kote HGW und HGW plus
1,0 m befindliche Bereich bezeichnet.
Technisches
Schuttmaterial:
31411 – 29
Bodenaushub der das weniger als 5% Vol.-% bodenfremde Bestandteile enthällt.
Nicht verunreinigtes technisches Schüttmaterial
der SN 31411 34 oder SN 31411 35 kann – auch
ohne weitere Behandlung – als Baustoff im Zuge
einer Baumaßnahme für bautechnische Zwecke
wieder eingesetzt werden
Klasse
BA:
31411 – 34
Bodenaushub mit erhöhter Hintergrundbelastung, welcher die Grenzwerte der Klasse BA einhält, kann als Rekultivierungs- oder als Schüttmaterial außerhalb des Grundwasser -schwankungsbereiches verwendet werden. Die Verwertung ist nur in Absprache mit der zuständigen Abfallbehörde und in Bereichen mit vergleichbarer Belastungssituation möglich.
Abbruch
Altes weicht dem Neuen
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Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein Kostenangebot samt Abtransport & die fachgerechte Entsorgung des Abbruchmaterials.
